AllgemeineGeschäftsbedingungen

1) Es gilt die jeweils gültige Preisliste. Die Beiträge werden im Voraus zum 1. eines jeden Monats per Lastschrift abgebucht und müssen in jedem anderen Fall am 1. des entsprechenden Monats auf dem Konto von STAGE SCHOOL HAMBURG GmbH eingegangen sein. Für erforderliche Mahnungen aufgrund nicht rechtzeitig eingezahlter Beiträge wird dem Teilnehmer eine Mahngebühr von € 5,– in Rechnung gestellt. Ist der Teilnehmer mit der Zahlung von 2 Monatsbeiträgen im Verzug, so ist die STAGE SCHOOL HAMBURG GmbH berechtigt, diesen von der weiteren Teilnahme an den Klassen und Kursen auszuschließen.
Bankverbindung: Hamburger Sparkasse IBAN DE52 2005 0550 1503 0186 55  BIC HASPDEHHXXX

 

2) Der Teilnehmer erhält einen Transponder mit Chipfunktion. Bei jedem Besuch ist der Transponder mitzubringen. Der Transponder ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der STAGE SCHOOL HAMBURG GmbH. Ein Verlust ist sofort zu melden, für eine Neuausstellung ist ein Betrag von € 10,– zu zahlen. Bei Beendigung des Vertrages ist der Transponder zurückzugeben.

 

3) Der Teilnehmerbeitrag ist auch während der Schulferien zu entrichten. In den Hamburger Schulferien, an gesetzlichen Feiertagen sowie bei Eintritt von höherer Gewalt fällt der Unterricht aus.

 

4) Der Teilnehmer verpflichtet sich, jede Änderung seiner Anschrift und/oder Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen.

 

5) Die sich aus den Vertragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung ergebenden Daten werden von STAGE SCHOOL HAMBURG GmbH in erforderlichem Umfang gespeichert (Hinweis nach § 33 BDSG).

 

6) Die Haftung der STAGE SCHOOL HAMBURG GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind a) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die aus einer fahrlässigen Pflichtverletzung der STAGE SCHOOL HAMBURG GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der STAGE SCHOOL HAMBURG GmbH; b) sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der STAGE SCHOOL HAMBURG GmbH oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der STAGE SCHOOL HAMBURG GmbH beruhen. Für die Verletzungen während des Kursbesuches besteht eine Haftpflichtverletzung. Für den Hin- und Rückweg besteht keine Haftpflichtversicherung. Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche von Verletzungen oder körperlichen Schäden des Teilnehmers, die aufgrund einer unsachgemäßen Handhabung von Geräten und/oder Benutzung von Geräten entstehen.
Die Stage School Hamburg und die Dozent:innen übernehmen nicht die Aufsicht für Kinder in den Zeiten vor, bzw. nach einer Veranstaltung und außerhalb des Kursraums.

 

Die Stage School Hamburg und die Dozent:innen übernehmen nicht die Aufsicht für Kinder in den Zeiten vor, bzw. nach einer Veranstaltung und außerhalb des Kursraums.

 

7) Die Eltern eines minderjährigen Teilnehmers haften gesamtschuldnerisch für die Beitragszahlungen.

 

8) Im Rahmen des Vertragsverhältnisses kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass Foto- oder Filmaufnahmen von der STAGE SCHOOL HAMBURG GmbH aufgenommen werden. Die Aufnahmen erfolgen selbstverständlich ausschließlich mit dem Wissen und dem Einverständnis des Teilnehmers. STAGE SCHOOL HAMBURG GmbH ist berechtigt das Material zeitlich und räumlich unbegrenzt für Pressezwecke, Werbemittel und Social Media Veröffentlichungen zu nutzen.

 

9) Bei einem Umzug in eine andere Stadt, gegen Vorlage der Anmeldepapiere, ist eine vorzeitige Auflösung des Vertrages, mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Ende des nächsten Monats, möglich.

 

10) Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In einem solchen Fall gilt das als vereinbart, was dem Sinn der Bestimmung am nächsten kommt. Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.